Fragen über Fragen …

Fragen über Fragen …

Fragen

Liebe Eltern, liebe Nachbarn und Netzwerker,

seit der Schulkonferenz vom 03.07.2023 kommen wir kaum zur Ruhe. Um eine Überbelegung der WSGS (Wendenschloß- Schule) abzufedern, soll ein Sattelitenstandort im Müggelschlößchen-Kiez gebildet werden. Trotz sofort formulierter Einwände der GEV und des Fördervereins und dem dringenden Apell an Herrn Brauchmann, die verheerenden Auswirkungen auf unsere Schulgemeinschaft zu berücksichtigen, wurde die geplante Maßnahme als „gängige Praxis“ abgetan.

Das werden wir nicht geräuschlos hinnehmen und hoffen u.a. auf kostruktiven Austausch mit dem Schulamt. Den ersten Hinweis auf die Gesprächsbereitschaft seitens des Schulamts nehmen wir dankend an. Am 20.10.2023 sind wir um 9 Uhr in das Schulamt geladen. Neben der Schulleitung vertreten 3 Eltern die Interessen der Schule. Vorbereitend haben wir Fragen an das Schulamt ausgearbeitet und bereits am 13.10.2023 übermittelt. Seid Ihr gespannt auf die Antworten? Wir sind es auch!

Es grüßen die Vertreter des SEK WSGS 

Eine Initiative der GEV und der Buntstifte – Förderverein der Wendenschloß-Schule e.V.“

Liebe Grüße

Luisa


Die Buntstifte – Förderverein der Wendenschloss Schule e.V.
Köpenzeile 123                                                        
12557 Berlin-Köpenick

vorstand@buntstifte-föv.de

Vorstand:
Luisa Teichmüller
Vivien Nickel

Schatzmeister:
Enrico Sommerfeld


WSGS Protest 2023

Fragen des SEK WSGS

Eine Initiative der GEV und des Fördervereins der Wendenschloß-Schule – Die Buntstifte e.V.

  1. Prognose Zuzug und Gebäude Kapazität

    1.1 Laut Aussage im Rahmen der Schulkonferenz vom 03.07.2023 rechnet das Schulamt mit der Aufnahme von 119 neuen Schülern im Jahr 2023 aus dem Baugebiet „Marienhain“ und 76 Schülern im Jahr 2024 aus dem Baugebiet „Funkwerk“. Durch ergänzende Bau- und Nachverdichtungsprojekte im Einzugsgebiet wird weiterer Wohnraum für Familien geschaffen. Welche Prognose ergibt sich für den Bedarf an Grundschulplätzen unter Betrachtung des absehbaren Bevölkerungszuwachses durch andere Bau- und Nachverdichtungsgebieten im Einzugsgebiet der WSGS?

    1.2 Das Schulgebäude der WSGS (Wendenschloß-Schule) ist baulich ausgelegt für die Kapazität von 2,5 Zügen. Durch Neubau und Nachverdichtung im Einzugsgebiet und den damit einhergehenden Zuwachs an Grundschülern, wird diese Kapazitätsgrenze bereits jetzt überschritten. Die WSGS arbeitet mit einer Belegung von 3,2 Zügen. Die aktuell angegebene Prognose erwartet ein Anwachsen der Schülerzahl auf mindestens 4,5 Züge für unsere Schule. Worin ist die Akzeptanz der Überschreitung seitens des Schulamts begründet? Wie rechtfertigen Sie diese eklatante Kapazitätsüberschreitung um 2,0 Züge und damit fast Verdopplung der Schülerzahlen im derzeitigen Schulgebäude?

    1.3 Gemäß ermittelter Prognosewerte wird der Bedarf der Zügigkeit der WSGS nach Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auf 4,5 steigen. Laut Schulbau Planung sind für die WSGS Sanierungs- und Umbaumaßnahmen geplant, die einen Rahmen für eine Zügigkeit von 3,5 schaffen. Wie wird begründet, dass ein Anwachsen der Schülerschaft auf eine Belegung auf 4,5 Züge akzeptabel ist, wenn auch die geplante Erweiterungsmaßnahme nur 3,5 Züge umfasst? Wie soll nach der Sanierung mit dem „Überhang“ umgegangen werden?

    1.4 Die Bauplanung ist zu gering angesetzt, obwohl der Umfang des Zuzugs seit 2011 absehbar ermittelt wurde und somit seit 12 Jahren bekannt ist. Bliebe man bei dem Versuch, den Bedarf an Grundschulplätzen im derzeitigen Einzugsgebiet der WSGS mit deren Standort abzudecken, müsste die Bauplanung und das Bauvolumen angepasst werden. Welchen Zeitraum würde ein Anheben der Gebäudekapazität in der Bauplanung in Anspruch nehmen? Würde das bedeuten, dass die Sanierungs- und Anbaumaßnahmen bis auf weiteres die Marke „in Klärung“ bekommen und wieder aus der aktuellen Schulbauplanung verschwinden würden?

  1. Rasant steigende Schülerzahlen ohne adäquaten Raumgewinn

    2.1 Der erwartete Zuzug wird quer durch alle Altersstufen im Grundschulalter gehen. Eine zahlenmäßige Verteilung der Kinder auf die Klassenstufen ist nicht absehbar und damit nicht langfristig planbar. Klassenstärken müssen ad hoc angepasst werden, das Schulkollegium muss flexibel und spontan „um die Kinder herum“ planen. Wie flankieren Sie schulamtsseitig, das Sicherstellen einer arbeitsfähigen und den Raumkapazitäten angemessen Klassenstärke? Welche Kapazitätsgrenze in Bezug auf die Klassenstärke wird hier garantiert nicht überschritten werden? Wird die in der Grundschulverordnung unter §4 Abs.7 angegebene Klassenstärke (24-26 Schüler je Klassen in der Schulanfangsphase) eingehalten?

    2.2 Mit steigender Personenzahl und gleichbleibender Gebäudekapazität, steigt die Frequentierung des Gebäudes und somit die Frequentierung der Verkehrswege im Schulgebäude. Welche konkreten Maßnahmen zur Abhilfe werden vom Schulamt garantiert und kurzfristig geschaffen, um die Sicherheit der Kinder in Gefahrensituationen (z.B. Fluchtsituation) zu gewährleisten? Wären z.B. im Brandfall baulich ausreichend dimensionierte Fluchtwege vorhanden? Ab welcher Personenzahl im Gebäude reicht die Dimensionierung der Flucht- und Rettungswege nicht mehr aus? Welche Angaben/ Grenzwerte gibt es hier laut BG (Berufsgenossenschaft)?

    2.3 Welche Maßnahmen werden ad hoc ergriffen, um den Mindeststandard der Raumfläche pro Schüler lt. Empfehlung der DGUV sicherzustellen? Wann sollen diese erfolgen?

3. Schulkollegium und Sachmittel

3.1 Wie garantieren Sie kurzfristig die notwendige und (klassen-)bedarfsgerechte Aufstockung des Schulkollegiums (Lehrerinnen und Erzieherinnen) gleichzeitig mit der Aufnahme neuer Schüler? Wie stellen Sie sicher, dass die Lehr- und Lernqualität gemäß Berliner Schulgesetz aller Kinder bis dahin jederzeit aufrechterhalten werden kann und sich für kein Kind nachteilig auswirkt?

3.2 Wie schnell werden die Sachmittel für die Schule anhand der Prognosen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt? In den Übergangszeiten sind nicht ausreichend Lehr- und Lernmaterialien, sowie Technik und Mobiliar vorhanden. Wie rechtfertigen Sie die Zeiträume der materialmäßigen Benachteiligung der Kinder?

3.3 Die aktuelle Situation wirkt auf die Menschen ein. Hier zeichnet sich, wie nachweislich in vielen anderen Branchen, ein erhöhter Druck auf die Psyche und eine damit einhergehende Belastung der Gesundheit ab. Die Gedanken der Eltern und des Schulkollegiums an die nahe Zukunft sind geprägt von Sorgen und Ängsten. Perspektivisch wird die Situation mit Anwachsen der Schülerzahlen noch schwieriger und unübersichtlicher. Wie bewerten Sie die drohende Belastung des Kollegiums und welche Angebote und Lösungen zur Entlastung stellen Sie zur Verfügung?

4. Förderung und schulgemeinschaftliche Angebote

4.1 Wie garantieren Sie, dass bei sinkendem Platzangebot und drohender akuter Unterversorgung mit Lehrkräften die Grundsätze der Förderung gemäß §14 GsVO sichergestellt werden können und gerade die Kinder mit besonderen Förderbedarf das ihnen zustehende Angebot bedarfsgerecht erhalten?

4.2 Zur erfolgreichen und umfassenden Umsetzung des Schulkonzeptes und der Rahmenlehrpläne gehört die Nutzung von Fachräumen, die den Kindern die notwendigen Grundlagen und Kompetenzen in den entsprechenden Fächern wie Naturwissenschaften und Musik vermitteln sollen. Wie können Sie den Wegfall dieser fachbezogenen Räume und den damit verbundenen Wegfall von Bildungsangeboten vertreten und der Elternschaft gegenüber begründen?

4.3 Beispielhaft für die mannigfaltige Nutzung der Fachräume, ist hier der Bereich Musik genannt. Der Fachraum wird stark und gerne genutzt. Nicht nur für die Unterbringung der vorhandenen Instrumente. Durch diverse Angebote, wie AGs (Arbeitsgemeinschaften) und Musik-Kurse wird vielen Kindern der Zugang zu diesem Bildungszweig ermöglicht. Darüber hinaus wird den kategorisierten Kindern (Förderbedarfe in den Bereichen: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Autismus, Sprache, emotional-soziale Entwicklung, Lernen) eine Form der Teilhabe und Bildungsmöglichkeit geschaffen, die Ihnen sonst nicht zur Verfügung stünde. Wie begründen Sie den betroffenen Kindern und deren Erziehungsberechtigten gegenüber, den Wegfall ihrer Kursangebote? Welche Lösungen bieten Sie, um den Kindern barrierefreie, niedrigschwellige, ortsnahe Angebote zu unterbreiten?

4.4 Das Schulkonzept beinhaltet das Angebot einer Schulbibliothek, welche allen Kindern den Zugang zu Literatur niedrigschwellig und flexibel zugänglich machen soll. Gerade für Kinder mit geringer Lesekompetenz und der damit oft verbundenen persönlichen Bücherarmut ist die Bibliothek ein notwendiger, ergänzender Bestandteil der Bildungsangebote. Wie verantworten Sie den drohenden Wegfall der wertvollen Schulbibliothek, im Zusammenhang mit der durch aktuelle Studien nachgewiesenen, stark rückläufigen Lesekompetenz im Grundschulalter? Welche Lösungsangebote bieten Sie zum Erhalt dieses wichtigen Bestandteils des Schulkonzeptes?

Uwe Vietor

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